Politik

Aufklärung des Aufbaus der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz

BVerwG: Auskunftsanspruch der Medien


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Wisuschil - Media & Law - Die AfD-Aussteigerin Franziska Schreiber berichtet in ihrem am 24. August 2018 im Berliner Europa Verlag erscheinenden Werk “Inside AfD: Der Bericht einer Aussteigerin“ von Treffen zwischen dem BfV-Präsidenten Maaßen und der ehemaligen Bundesvorsitzenden dieser Rechtsaußenpartei Petry.
Bereits im Mai 2016 waren in diversen Nachrichtenmagazinen Reportagen mit vergleichbaren Offenbarungen verbreitet worden, nach denen das Bundesamt für Verfassungsschutz diese umstrittene Partei quasi bei deren Aufbau und Einzug in verschiedene Parlamente bis hin zum Bundestag “begleitet“ hat: Ja quasi nachrichtendienstlich geführt hat - und zwar auf der allerhöchsten Ebene des Inlandsgeheimdienstes des Bundes bzw. der Organebene der betreffenden rechtsgerichteten Partei.
Da diese AfD mitsamt allen ihren Erfolgen sozusagen eine Züchtung aus dem Labor des BfV-Präsidenten Hans-Georg Maaßen zu sein scheint, verwundert es nicht allzu sehr, dass sich dieser Inlandsgeheimdienst des Bundes trotz vehementer Gegenstimmen bisher nicht zu einer Observation dieser gewiss in Teilen rechtsextremen Partei durchzuringen vermochte. Genau dieses seltsam anmutende Phänomen wurde vor kurzem sehr kontrovers in den Medien diskutiert, wobei sich namhafte Repräsentanten derselben in Bezug zur Vorstellung des BfV-Jahresberichts für 2017 durch den Bundesinnenminister darüber wunderten: Dass diese Rechtsaußenpartei nicht in diesem “Verfassungsschutzbericht“ des einschlägigen Bundesamtes aufgeführt war und ist.
In diesem Zusammenhang appelliert der Verfasser dieser Zeilen, als seit 14 Jahren engagierter Bürgerrechts-Anwalt, an die Medien: Dass in Bezug zu dem vorerörterten Phänomen des Aufbaus und der Etablierung einer Rechtspartei bis hinein in den Bundestag durch das Bundesamt für Verfassungsschutz selbst - schonungslose Aufklärung das Gebot der Stunde zu sein hat. Was ist hier genau geschehen - und was waren die Hintergründe hierfür? Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat just in den letzten Monaten einen bundesunmittelbaren Auskunftsanspruch der Medien gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz ausjudiziert. Demnach schuldet der Verfassungsschutz hier Auskunft gegenüber den Medien - ggf. erzwingbar vor dem BVerwG unmittelbar.
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