Politik

Tagesspiegel-Journalist zwing BfV zur Auskunft über Maaßens AfD-Beratung

Kein “Vertrauensschutz“!


Geheimdienste (Quelle: Pixabay)
Fachliteratur
(Quelle: Pixabay)
Wisuschil - Media & Law - Das Verwaltungsgericht Köln hat das Bundesamt für Verfassungsschutz zur Auskunftserteilung über die genauen Inhalte der Gespräche dessen ehemaligen Präsidenten Hans-Georg Maaßen mit Bundestagsabgeordneten der AfD verpflichtet. (aktuelle Meldung von "beck aktuell" Nachrichten)
Diese Leistungsanordnung wurde auf Antrag eines Journalisten des Berliner Mediums “Tagesspiegel“ gemäß Paragraf 123 Verwaltungsgerichtsordnung im Eilverfahren unter dem Aktenzeichen 6 L 1932/18 erlassen; wobei die vorgenannte Quelle diesbezüglich kein Entscheidungsdatum angegeben hat. Demnach hat das Bundesamt für Verfassungsschutz nun dem betreffenden Antragsteller einen von diesem zusammen gestellten Fragenkatalog substantiiert und detailliert zu beantworten.
Dies begründete das Verwaltungsgericht Köln damit, dass die besagten “vertraulichen Gespräche“ keine operative Tätigkeit dieses Inlandsgeheimdienstes des Bundes darstellten: Sodass es außer Frage stehe, dass diese Bundesbehörde in Trägerschaft des Bundesministeriums des Innern hierüber ohne jeden Vorbehalt den Medien gegenüber zur Auskunft verpflichtet ist.

Das Verwaltungsgericht Köln hat dabei explizit betont, dass solche “vertraulichen Gespräche“ des Inlandsgeheimdienstes des Bundes mit Parlamentarier des Bundestags jeder Rechtsgrundlage in den einschlägigen Fachgesetzen entbehren: Ja es hierfür weder eine Aufgabeneröffnungs-, noch gar eine Befugnisnorm im Bundesverfassungsschutzgesetzt gibt.
Insoweit stellte das angerufene Gericht nachdrücklich klar, dass es vertrauliche Gespräch dieses geheimen Nachrichtendienstes des Bundes nach den Vorgaben des Bundesgesetzgebers ausschließlich im Rahmen des Parlamentarischen Kontrollgremiums de iure geben kann und darf.

Die Freiheit des Parlamentarischen Mandats steht dem nach der Beurteilung des Verwaltungsgerichts Köln nicht etwa entgegen: Sondern gebiete eine solche Einschätzung. Denn dieser parlamentsrechtliche Grundsatz legt den Bundestagsabgeordneten vielmehr eine Rechenschaftspflicht gegenüber dem Wahlvolk auf - welche Ausdruck der repräsentativen Demokratie ist.
Mit dieser Begründung wurde die gegenläufige - exekutive - Rechtsauffassung des Bundesamtes für Verfassungsschutz geradezu in der Luft zerrissen: Und glasklar als grob rechtsirrig entlarvt.

Entscheidend ist gemäß der verfassungsgemäßen Ordnung alleine die Rechtsauffassung der Judikative - wobei die erstinstanzliche Entscheidung, die hier erörtert wurde, keine Fragen offen lässt. Der Verfasser dieser Zeilen wagt daher zu prognostizieren, dass diese Bestand haben wird - bis hinauf zum Bundesverfassungsgericht. Und das ist auch gut so:
Denn es kann und darf nicht angehen, dass solche Geheimdienste das parlamentarische Geschehen im Geheimen lenken, oder gar de facto die Zusammensetzung von Parlamenten im Wege verdeckter Manipulationen hintergründig beeinflussen. Gerade das aber wird sich der ehemalige BfV-Präsident Hans-Georg Maaßen in Bezug auf seine Beratung und Protektion der AfD - zumindest als Anfangsverdacht - vorhalten lassen müssen: Und insoweit ist schonungslose Aufklärung das Gebot der Stunde.
Die Rechtsanwaltskanzlei Wisuschil - Media & Law ist seit ihrer Gründung Anfang Januar 2005 in der Clemensstraße 30 in München (seit 2006 nicht mehr aktuelle Gründungsadresse) beratend und vertretende im Recht der geheimen Nachrichtendienste nachhaltig tätig, wobei deren Inhaber Rechtsanwalt Andres Wisuschil hierzu auch in Fachzeitschriften, wie etwa “Polizei & Sicherheit“, “Deutsche Verwaltungs-Blätter“ oder auch der “Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht“, publiziert hat. Auf dieser fachlichen Grundlage wird die betreffende Entscheidung als Meilenstein gelobt: Wobei es nach hier vertretener Ansicht höchste Zeit wird, die geheimen Nachrichtendienste einer verstärkten Kontrolle durch die Gerichtsbarkeit und die Medien zu unterziehen.
Die “Causa Maaßen“ sollte hierfür den - vom Verfasser lange ersehnten - Startschuss liefern - der längst überfällig ist.

Link zur oben besprochenen Meldung von “beck aktuell - Nachrichten“ (Quelle):

https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/vg-koeln-bundesamt-fuer-verfassungsschutz-muss-auskuenfte-ueber-maassens-treffen-mit-afd-funktionstraegern-erteilen

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