Politik

Maaßen und Petry zum Auspacken zwingen!

Kronzeugin Franziska Schreiber?


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Wisuschil - Media & Law - Zu der Auskunftsverpflichtung des Bundesamtes für Verfassungsschutz in Bezug zu einer mutmaßlichen strategischen Beratung der AfD durch den ehemaligen BfV-Präsidenten Hans-Georg Maaßen findet sich aktuell ein detaillierter Bericht im Berliner “Tagesspiegel“.
Als dessen Verfasser zeichnet der promovierte Volljurist Jost Müller-Neuhof in seiner Funktion als rechtspolitischer Korrespondent dieses Mediums verantwortlich, wobei dieser auch als Lehrbeauftragter für Öffentliches Recht an der FU Berlin engagiert ist. Da es sich beim Berliner “Tagesspiegel“ um das Medium handelt, welches die vorgenannte Auskunftsverpflichtung am 4. Dezember 2018 beim Verwaltungsgericht Köln im Eilverfahren erstritten hat: Dürfte diese Quelle als Primärquelle die wertvollste sein; da der betreffende Gerichtsbeschluss mitsamt dem gesamten Akteninhalt des besagten Verfahrens dort vorliegt.
In den Bericht, der wie folgt verlinkt wird, wird unter der Überschrift “Gerichtsurteil: Verfassungsschutz muss über AfD-Kontakte Auskunft geben, durch denjenigen, der das einschlägige Eilverfahren höchstselbst geführt haben dürfte, folgender Insider-Einblick gewährt:

https://www.tagesspiegel.de/politik/gerichtsurteil-verfassungsschutz-muss-ueber-maassens-afd-kontakte-auskunft-geben/23717010.html

Der Tagesspiegel-Korrespondent Jost Müller-Neuhof offenbart den zum Entscheidungstenor des Verwaltungsgerichts Köln geronnenen Verfahrensgegenstand - wörtlich zitiert - folgendermaßen:
“Das Verwaltungsgericht Köln hat die Behörde nach einer Tagesspiegel-Klage verpflichtet, die Kontakte unter anderem zu Parteichef Alexander Gauland und der früheren Bundessprecherin Frauke Petry offen zu legen (Az.: 6 L 1932/18). Dabei geht es auch um Einschätzungen Maaßens zu rechtsradikalen Strömungen in der Partei und die Person Björn Höckes sowie einen möglichen Spionagefall in den Reihen der AfD-Abgeordneten im Bundestag, den Gauland nach eigenen Angaben mit Maaßen besprochen haben will.“
Wohl auf diesem Passus aufbauen, hat sodann der Ressortleiter “ndaktuell“ der ebenfalls in Berlin ansässigen Tageszeitung “neues deutschland“, Robert D. Meyer, einen weiteren Artikel unter der Überschrift “Maßen und seine Geheimniskrämerei“ aktuell veröffentlicht. Diese ebenfalls wesentliche Quelle wird wie folgt zur Eigenrecherche eventuell tiefergründig interessierter Leserinnen und Leser verlinkt:

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1107461.verfassungsschutz-und-afd-maassen-und-seine-geheimniskraemerei.html

Der ndaktuell-Ressortleiter Robert D. Meyer wirft dort die nachfolgen - wörtlich zitierten - und mehr als berechtigten Fragen auf:
“Der [BfV-Präsident Hans-Georg Maaßen, Anmerkung des Verfassers] hatte sich in seiner Amtszeit fünf Mal zu Gesprächen mit AfD-Politikern getroffen, darunter mit Parteichef Alexander Gauland und der früheren Vorsitzenden Frauke Petry. Worum es dabei ging, ob Maaßen die Partei etwa beriet, wie sie einer möglichen Überwachung durch seine Behörde entgehen könnte, darüber gibt es unterschiedliche Darstellungen.

AfD-Chef Gauland behauptete im September, er habe den damaligen BfV-Präsidenten drei Mal getroffen. Dabei habe Maaßen angeboten, dass er sich an ihn wenden könne, falls es Probleme gibt. Zumindest einmal sei dies nach Darstellung Gaulands später sogar der Fall gewesen.
Dabei ging es um den Verdacht, es könnte sich ein »Einflussagent der Russen« in die AfD-Bundestagsfraktion eingeschlichen haben. Der Geheimdienstchef sei daraufhin der Frage nachgegangen und habe einige Tage später Entwarnung geben können.

Die frühere Parteichefin Petry wiederum verweigert jede Aussage darüber, worum es bei ihrem Treffen mit Maaßen im Jahr 2015 ging. Nach Aussage des Ex-AfD-Mitglieds Franziska Schreiber soll der Geheimdienstchef Petry zu einem Parteiausschlussverfahren gegen Björn Höcke geraten haben, um damit eine bundesweite Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz zu verhindern.
Ob das stimmt? Da sich Petry nicht zu den genauen Vorgängen äußern will, könnte nur noch Maaßen endgültig für Aufklärung sorgen.“

Nach vom hiesigen Verfasser vertretenen Meinung, liegt der gewichtigste Vorwurf darin begründet, dass der BfV-Präsident Hans-Georg Maaßen die Bundestagsabgeordnete Frauke Petry in deren Funktion als damalige Bundesvorsitzende der AfD derart beraten haben dürfte: Als dass diese, ausgestattet mit dem Insiderwissen dieses Geheimdienstchefs, im Wege von, von dieser, dessen Rat gemäß, zu veranlassender Manipulationen, das Erscheinungsbildes dieser Partei in der Öffentlichkeit jeweils so angepasst hat - dass eine - eigentlich erforderliche - Überwachung durch die Verfassungsschutzbehörden gezielt vereitelt wurde.
Damit wären zum einen Forderungen von Regierungspolitikern, wie etwa solchen von der SPD, zur Überwachung der AfD durch die Ämter für Verfassungsschutz systematisch und planmäßig unterlaufen worden: Wie darüber hinaus auch entsprechende Forderungen diverser Landesämtern für Verfassungsschutz künstlich verschleppt und damit sabotiert worden wären. Und zwar über Jahre hinweg - was den Einzug der AfD in sämtliche Landesparlamente, sowie inden Bundestag maßgeblich begünstigt haben dürfte. Insoweit wird sich der ehemalige BfV-Präsident Hans-Georg Maaßen den Vorhalt eines “Aufbaus“ und einer “Lenkung“ dieser AfD gefallen lasen müssen. Das wäre eine historische Schädigung des Parlamentarismus und der Gewaltenteilung.
In diesem Lichte ist es dem Verfasser nicht wirklich nachvollziehbar, warum hier lediglich der ja beschuldigte Hans-Georg Maaßen als Erkenntnisquelle zur Aufklärung gesehen wird; noch dazu nachdem dieser seines Amtes als BfV-Präsident - genau wegen dieser Affäre - enthoben wurde. Warum tritt man nicht mit erheblich größerem Druck an die Bundestagsabgeordnete Frauke Petry heran? Wieso toleriert man hier ein Schweigen gegenüber substantiierten Vorwürfen, welche durch deren ehemalige - sehr enge -
Mitarbeiterin Franziska Schreiber erhoben wurde?
Vor allem wird hier bisher nachhaltig ignoriert, dass diese Autorin eines maßgeblichen Enthüllungsbuchs zum Beweis der Wahrhaftigkeit ihrer Schilderungen, explizit im Hinblick auf die AfD-Bertung von Hans-Georg Maaßen gegenüber der ehemaligen AfD-Bundesvorsitzenden Fauke Petry, eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.

Hierzu verlinkt der Verfasser die nachfolgende Fundstelle:

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-aussteigerin-franziska-schreiber-widerspricht-verfassungsschutzchef-maassen-a-1222221.html
Diese eidesstattliche Versicherung der Wahrhaftigkeit ihrer Schilderungen hat diese Kronzeugin aus dem innersten Arbeitsbereich der ehemaligen AfD-Vorsitzenden Frauke Petry gemäß Paragraf 38 des Beurkundungsgesetzt bei einem Notar in Hannover abgegeben: Und damit ist diese voll rechtsgültig, wie diese auch einer gegenüber einem Gericht abgegebenen eidesstattlichen Versicherung vollkommen gleich steht. Und damit müsste doch dieser Quelle eine wesentlich höhere Beweisqualität zugebilligt werden, als dem Schweigen der Bundestagsabgeordneten Fauke Petry.
Für bemerkenswert hält der Verfasser zudem den Umstand, dass der ehemalige BfV-Präsident Maaßen, welcher die Schilderungen der betreffenden Kronzeugin Franziska Schreiber als “Hirngespinste“ abgetan hat, keine Strafanzeige wegen falscher eidesstattlicher Versicherung erstattet hat. Denn wenn die Schilderung der Buchautorin Franziska Schreiber falsch wäre, dann wäre zwingend ein Anfangsverdacht im Hinblick auf einen mutmaßlichen Verstoß gegen Paragraf 156 StGB gegeben. Gleichwohl hat Hans-Georg Maaßen, noch nicht einmal als sein Amt als BfV-Präsident durch diese Enthüllung akut bedroht wurde, den Weg zur Staatsanwaltschaft Hannover beschritten.
Für den Verfasser ist auf dieser Bewertungsgrundlage subjektiv klar, dass die Kronzeugin Franziska Schreiber die Wahrheit offenbart hat: Und Hans-Georg Maaßen sowie Frauke Petry die Öffentlichkeit hartnäckig belügen.

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