Politik

Nachkriegsordnung und Flüchtlingsrückführung - Sache der Astana-Mächte

Angriffs-Krieg durch Feindstaat


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Wisuschil - Media & Law - Ein gewisser Roderich Kiesewetter scheint sich dazu bemüßigt zu sehen, die Nachkriegsordnung der Arabischen Republik Syrien, sowie die Bedingungen für eine Rückkehr syrischer Staatsbürger/innen dorthin, definieren zu wollen.
In einem aktuellen Interview des “Deutschlandfunk“ wird der betreffende “Obmann des CDU-CSU-Ausschusses für Außenpolitik“ im Deutschen Bundestag exemplarisch wie folgt wiedergegeben:

Kiesewetter warb zudem für den Wiederaufbau eines föderalen und säkularen syrischen Staates. Griechenland, Italien und Deutschland hätten einige Millionen Flüchtlinge aufgenommen. Man sei daran interessiert, diese Menschen auch zurückzuführen, aber zu den eigenen Bedingungen, betonte Kiesewetter.“

Dieses Interview des “Deutschlandfunk“ wird wie folgt verlinkt:

https://www.deutschlandfunk.de/syrien-kiesewetter-cdu-plaediert-fuer-schutzzone.2932.de.html?drn:news_id=962058
Dabei verkennt dieser Vorsitzende des Reservistenverbandes der Bundeswehr mit besonders engen Verbindungen zur Militärgemeinde in Israel jedoch die Ausgangslage: Der Syrien-Krieg ist durch die Astana-Allianz aus Russland, der Türkei und Iran gewonnen worden. Nicht hingegen von den USA, Israel und deren Handlangern Frankreich und Deutschland. Diese haben sich vielmehr eines völkerrechtswidrigen Angriffskrieges schuldig gemacht - wie der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages selber festgestellt hat. Demgemäß haben diese Kriegsverlierer selbstverständlich in Bezug zur Zukunft Syrien rein gar nichts zu bestimmen.
Die in Europa befindlichen Flüchtlinge aus Syrien unterstehen als Staatsbürger/innen der Arabischen Republik Syrien einzig und alleine der Personalhoheit dieses souveränen und gleichberechtigten Staates: Und nicht den subjektiven Wunschvorstellungen der Regierungen fremder Staaten. Demzufolge haben diese europäischen Staaten rein gar keine Definitionshoheit in Bezug zur Rückkehrpflicht dieser syrischen Staatsbürger/innen in deren Heimat Syrien.

Unterhalten wird man sich in Bezug auf Deutschland und Frankreich jedoch über zu leistende Reparationen, die als Folge eines verlorenen völkerrechtswidrigen Angriffskrieges gegen die Arabische Republik Syrien verwirkt worden sind.
Darum sollten sich die Vereinten Nationen kümmern: Und insofern auch einmal darüber diskutieren, wie im Verhältnis zu Deutschland die Führung eines völkerrechtswidrigen Angriffskrieges unter dem Aspekt der Artikel 53 und 107 UN-Charta zu bewerten sind. Hierzu ein Link zur Vertiefung:

https://de.wikipedia.org/wiki/Feindstaatenklausel

Nach diesen Feindstaatenklauseln steht es im Falle eines Rückfalls Deutschland in eine militärische Aggressionspolitik jeder Siegermacht des Zweiten Weltkrieges zu, Deutschland abermals zu besetzen.
Insofern sollte man sich zurückhaltender gerieren - in den Militaristenzirkeln der neo-imperialistischen Bundesrepublik: Als der Bullterrier US-amerikanischer und israelischer Kriegsaggressionen schlechthin.

Wisuschil - Media & Law
Rechtsanwalt Andreas Wisuschil
Email: wisuschil@wisuschil.de
Tel.: 089 307 612 77
weitere Informationen und Kontaktdaten abrufbar unter - www.wisuschil.de
Insofern sollte man sich zurückhaltender gerieren - in den Militaristenzirkeln der neo-imperialistischen Bundesrepublik: Als der Bullterrier US-amerikanischer und israelischer Kriegsaggressionen schlechthin.

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